Aktuelle Wettersituation

 

Schulbesuch auch bei extrem gefährlichen Wetterlagen (Glatteis, Sturm, extremer Schneefall ...)

Eltern

Sie als Eltern entscheiden ganz allein, ob der Schulweg in diesem Falle Ihrem Kind zumutbar ist. Bleibt ihr Kind zu Hause, ist die Schule über das Fernbleiben zu unterrichten. Näheres unter §33 Schulordnung und §40 Abs. 5 Nr.8 Schulgesetz.

Schule

Eine Verkürzung des Unterrichts oder einen kompletten Unterrichtsausfall trifft jede Schule einzeln. Fällt der Unterricht aus, werden die Eltern nach Möglichkeit informiert (Radio, Telefonketten, Email-Rundsendung, Homepage ...). Problem ist u. U. in diesem Zusammenhang die taggleich schnell erforderliche Reaktion.